Wollen Sie Ihre Immobilie Kurzzeitig vermieten?

Mit dem Inkrafttreten der Wiener Bauordnungsnovelle am 1. Juli 2024 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen deutlich verschärft. Wohnungen ohne entsprechende Umwidmung dürfen seither maximal 90 Tage pro Jahr kurzfristig vermietet werden. Für eine darüber hinausgehende Vermietung an Touristen über Plattformen wie Airbnb oder Booking ist eine Umwidmung in eine Beherbergungsstätte erforderlich.

Wir prüfen für Sie, wie viele Einheiten in Ihrem Gebäude rechtssicher für die Kurzzeitvermietung genutzt werden können. Dabei klären wir umfassend, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Wohnung gesetzeskonform kurzfristig vermietet werden darf, von der ersten rechtlichen Analyse bis hin zur behördlichen Genehmigung.

Eine rechtlich abgesicherte Umwidmung schafft Planungssicherheit und erhöht zugleich den Wert Ihrer Immobilie. Wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie optimal und gesetzeskonform genutzt werden kann.

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